Seelsorge & Hilfe

Beratungsangebot Ärztin Nadja Rensch

Wie geht’s jetzt weiter? Was wird aus mir?

Beratung und Unterstützung beim Übergang in eine Pflegesituation.
Fachliche Hilfe zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Im letzten Gemeindebrief „Das Kirchenfenster“ wurde sie bereits vorgestellt: die erfahrene Ärztin Nadja Rensch kann kontaktiert werden, wenn Beratung gewünscht wird.
Auch der GEA hat inzwischen einen Artikel über sie veröffentlicht.

Anlass unseres Beratungsangebotes ist eine erkennbare Notlage, der wir begegnen möchten:
Viele ältere Menschen unserer Gemeinde sind verunsichert, was aus ihnen wird, wenn sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die neuen Richtlinien des Datenschutzes lassen es nicht mehr zu, dass in solchen Fällen automatisch die Angehörigen einspringen. Selbst die Betreuung durch den Ehepartner hat nur den Charakter einer auf sechs Monate befristeten Ausnahmeregelung; anschließend wird ein Betreuer zugewiesen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann man womöglich abhängig werden von einer bisher unbekannten Person….

Auch im Blick auf Patientenverfügungen gibt es einen hohen Beratungsbedarf: wie muss ich das verstehen, wenn ich zum Beispiel gefragt werde, ob ich lebenserhaltende Maßnahmen wünsche?

Dringenden Beratungsbedarf gibt es auch beim Übergang aus der Klinik in die Pflege. Viele Angehörige sind überfordert, diesen einschneidenden Wechsel gut zu organisieren. Sie brauchen eine Lesehilfe für den (oft unverständlichen) Arztbrief, leicht zugängliche Ansprechpartner bei Fragen der häuslichen Pflege und vor allem auch seelsorgerlichen Beistand.

Interesse? Dann scheuen Sie sich nicht, schon bald Kontakt aufzunehmen – denn das Projekt ist zeitlich begrenzt! Nadja Rensch ist erreichbar unter 07072 910444 (mit Anrufbeantworter) oder unter rensch@kirche-gomaringen.de.
Da die Kirchengemeinde für dieses Projekt einen landeskirchlichen Zuschuss erhält, müssen wir für die Beratung keine Rechnungen schreiben – auch wenn eine finanzielle Beteiligung nicht unerwünscht ist.

Bitte beachten: das Beratungsangebot ist in seiner Finanzierung für das Jahr 2024 befristet.
Zögern Sie also nicht, wenn Sie es in Anspruch nehmen wollen.