Informationen des Trägers
Anmelde-Infos
Broschüre: Unser evangelisches Profil
Aufnahmeantrag für einen Kindergarten- oder Krippenplatz
Gebührenordnungen/Elternbeiträge für Kindergarten und Krippe
SEPA-Lastschriftgenehmigung für den Elternbeitrag
Wichtige Hinweise für die Eltern
Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern
Notfallplan bei Unterbesetzung der Teams
Downloads
Elternbriefe Corona-Phase
16 04 22 Ende der Testpflicht
15 02 22 Corona-Tests von Genesenen
21 12 21 Testpflicht
09 12 21 Zwei Schnelltests pro Woche
11 11 21 Test-Strategie
21 05 07 Wiederbeginn Regelbetreuung
18.6.21 Schnelltests werden ausgesetzt
7.5.21 Rückkehr Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
26.4.21 Notbetreuung und Tests, mit Test-Nachweis-Karten Roßberg, Pestalozzi, Naturkindergarten
23.4.21 Schnelltests
12.4.21 Eltern-Umfrage zu den Schnelltests
05 20 Notbetreuung
Ansprechpartner
Evangelische Kirchengemeinde
Kindergartenarbeit
Kirchenplatz 2
72810 Gomaringen
Kirchenpflegerin Inge Kern
Anmeldung, Kaufmännische Fragen
Finanzen & Organisatorisches
Gebäudeverwaltung
kern@kirche-gomaringen.de
07072 9104-11
Pfarrer Peter Rostan
Pädagogische Fragen
Personalführung
Qualitätssicherung
rostan@kirche-gomaringen.de
07072 9104-20
Diakonin Anja Beck
Erstberatung für Familien und Elternteile in Krisensituationen, im Rahmen von „Netzwerk Leben“
beck@kirche-gomaringen.de
07072 9104-12
Rechtliche Informationen zur Evangelischen Trägerschaft
Die Evangelische Kirche ist neben den Städten und Gemeinden der größte Kindergartenträger in Baden-Württemberg. Dies hat nicht nur historische Gründe:
Die negativen Erfahrungen des dritten Reiches mit seinem zentralistischen, in alle Bereiche der Gesellschaft hineinregierenden Staat ließ die Gründungsväter der Landesverfassungen und der Sozialgesetze eine schon längst vorher formulierte Idee aufgreifen: die der Subsidiarität.
Das Subsidiaritätsprinzip regelt als Soll-Bestimmung den Vorrang freier Träger vor öffentlichen Trägern.
Kurzgefasst bedeutet §10 Abs. 4 BSHG[1]: „Der Staat soll im Sozialwesen nur solche Aufgaben selbst wahrnehmen, für die sich kein freier Träger findet“.
Im baden-württembergischen Kindergartengesetz bildet sich dies zum einen in der vorgeschriebenen Träger-Pluralität, zum anderen in der Garantie von Mindestzuschüssen ab, die staatlicherseits an freie Träger bezahlt werden, um deren Gemeinwesenarbeit mit zu finanzieren. Darüber hinaus werden in Einzelverträgen mit den jeweiligen Trägern ergänzende Zuschüsse vereinbart, die die Fortsetzung einer (vom Staat so gewollten!) pluralen Kindergartenarbeit ermöglichen sollen.
Dabei ist die Wahrnehmung der Trägerschaft mit engen Auflagen verbunden: es gilt bei der Wahl der Betriebsform und beim Personalschlüssel die Entscheidung der kommunalen Bedarfsplanung zu achten und die Vorgaben der Landesbehörden einzuhalten (Betriebsgenehmigung, Hygiene, Sicherheit, Arbeitsrecht, etc.). Kurz gefasst: die Kommune beauftragt die Kirche mit einem Teil Ihrer Kindergartenarbeit, diese ist wiederum gegenüber der Kommune rechenschaftspflichtig, wie sie diesem Auftrag nachkommt.
Wir wollen als Kirchengemeinde eine Kindergartenarbeit mit evangelischem Profil, die aber offen ist für Kinder aller Konfessionen und Religionszugehörigkeit. Wir achten deshalb auf einen freundlichen, toleranten und wertschätzenden Umgang mit Kindern und Eltern anderer Prägung.