Stand: Oktober 2021 Verantwortung Die Hygienebestimmungen der Kirchengemeinde werden durch den Kirchengemeinderat verabschiedet und verantwortet. Situative Einzelfragen zu den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen verantwortet der jeweils zuständige Pfarrer (vgl. die Bereichsaufteilungen der Pfarrämter), bzw. die Diakonin. Bei privaten Veranstaltungen im Gemeindehaus (Bsp:…