Laut allgemeinem Erlass des Kultusministeriums ist „beim Musizieren, vor allem beim Einsatz von Blasinstrumenten, dem Infektionsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen“. Nähere Angaben macht die Landeskirche:
Das „stellvertretende Singen und Musizieren“ darf sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien mit maximal 12 Personen (davon max. 8 Bläser oder Sänger) geschehen“.
Zusätzlich gilt die Maßgabe der Einhaltung eines Mindestabstands (1,5 m zur Seite, 4 m zum Publikum), sofern man ohne Maske singt.
Ein Hinweis: Blechblasinstrumente verursachen nicht mehr Luftbewegung als ein normales Sprechen, durch die Rohrlänge der Instrumente ist auch gewährleistet, dass sich die Feuchtigkeit des Atems am Instrument niederschlägt. Faktisch hat eine Trompete im Blick aufs Ausatmen den Effekt einer gut sitzenden OP-Maske – die Tröpfchen werden aufgehalten (Rohrlänge ist 134 cm), die Aerosole werden gebremst.

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Im Freien spielt der Infektionsgefahr über Aerosole keine Rolle mehr. Deshalb darf bei unseren Gottesdiensten im Freien auch gesungen werden.
Allerdings gelten laut Vorgabe der Landesregierung auch im Freien die AHA-Regeln (Abstand, Handhygiene, Alltagsmasken – inzwischen medizinische Masken).

Musiker

Laut allgemeinem Erlass des Kultusministeriums ist „beim Musizieren, vor allem beim Einsatz von Blasinstrumenten, dem Infektionsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen“. Nähere Angaben macht die Landeskirche:
Das „stellvertretende Singen und Musizieren“ darf sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien mit maximal 12 Personen (davon max. 8 Bläser oder Sänger) geschehen“.
Zusätzlich gilt die Maßgabe der Einhaltung eines Mindestabstands (1,5 m zur Seite, 4 m zum Publikum), sofern man ohne Maske singt.
Ein Hinweis: Blechblasinstrumente verursachen nicht mehr Luftbewegung als ein normales Sprechen, durch die Rohrlänge der Instrumente ist auch gewährleistet, dass sich die Feuchtigkeit des Atems am Instrument niederschlägt. Faktisch hat eine Trompete im Blick aufs Ausatmen den Effekt einer gut sitzenden OP-Maske – die Tröpfchen werden aufgehalten (Rohrlänge ist 134 cm), die Aerosole werden gebremst.

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Der gottesdienstliche Teil einer Trauerfeier folgt den allgemeinen Vorgaben für Gottesdienste. Die Besucherzahl ist nur durch die Größe des Gebäudes begrenzt, es gelten die Hygieneregelungen für unsere Kirche.
Auf dem Friedhof sind die jeweiligen Regelungen der Landesregierung zu beachten. Die Einschränkung auf 30 Personen wurde durch das Verwaltungsgericht wieder aufgehoben, aktuell Gehen wir von einer Begrenzung auf 100 Personen aus – wobei auch im Freien die AHA-Regeln zu beachten sind.

Gottesdienste im Freien

Im Freien spielt der Infektionsgefahr über Aerosole keine Rolle mehr. Deshalb darf bei unseren Gottesdiensten im Freien auch gesungen werden.
Allerdings gelten laut Vorgabe der Landesregierung auch im Freien die AHA-Regeln (Abstand, Handhygiene, Alltagsmasken – inzwischen medizinische Masken).

Musiker

Laut allgemeinem Erlass des Kultusministeriums ist „beim Musizieren, vor allem beim Einsatz von Blasinstrumenten, dem Infektionsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen“. Nähere Angaben macht die Landeskirche:
Das „stellvertretende Singen und Musizieren“ darf sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien mit maximal 12 Personen (davon max. 8 Bläser oder Sänger) geschehen“.
Zusätzlich gilt die Maßgabe der Einhaltung eines Mindestabstands (1,5 m zur Seite, 4 m zum Publikum), sofern man ohne Maske singt.
Ein Hinweis: Blechblasinstrumente verursachen nicht mehr Luftbewegung als ein normales Sprechen, durch die Rohrlänge der Instrumente ist auch gewährleistet, dass sich die Feuchtigkeit des Atems am Instrument niederschlägt. Faktisch hat eine Trompete im Blick aufs Ausatmen den Effekt einer gut sitzenden OP-Maske – die Tröpfchen werden aufgehalten (Rohrlänge ist 134 cm), die Aerosole werden gebremst.

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Diverse Einzelregelungen während der Corona-Kries

Stand: Mai 2021 (Inzidenz im Landkreis Tübingen >100)

Verantwortung

Die Hygienebestimmungen der Kirchengemeinde werden durch den Kirchengemeinderat verabschiedet und verantwortet.
Situative Einzelfragen zu den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen verantwortet der jeweils zuständige Pfarrer (vgl. die Bereichsaufteilungen der Pfarrämter), bzw. die Diakonin.

Bestattungen

Der gottesdienstliche Teil einer Trauerfeier folgt den allgemeinen Vorgaben für Gottesdienste. Die Besucherzahl ist nur durch die Größe des Gebäudes begrenzt, es gelten die Hygieneregelungen für unsere Kirche.
Auf dem Friedhof sind die jeweiligen Regelungen der Landesregierung zu beachten. Die Einschränkung auf 30 Personen wurde durch das Verwaltungsgericht wieder aufgehoben, aktuell Gehen wir von einer Begrenzung auf 100 Personen aus – wobei auch im Freien die AHA-Regeln zu beachten sind.

Gottesdienste im Freien

Im Freien spielt der Infektionsgefahr über Aerosole keine Rolle mehr. Deshalb darf bei unseren Gottesdiensten im Freien auch gesungen werden.
Allerdings gelten laut Vorgabe der Landesregierung auch im Freien die AHA-Regeln (Abstand, Handhygiene, Alltagsmasken – inzwischen medizinische Masken).

Musiker

Laut allgemeinem Erlass des Kultusministeriums ist „beim Musizieren, vor allem beim Einsatz von Blasinstrumenten, dem Infektionsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen“. Nähere Angaben macht die Landeskirche:
Das „stellvertretende Singen und Musizieren“ darf sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien mit maximal 12 Personen (davon max. 8 Bläser oder Sänger) geschehen“.
Zusätzlich gilt die Maßgabe der Einhaltung eines Mindestabstands (1,5 m zur Seite, 4 m zum Publikum), sofern man ohne Maske singt.
Ein Hinweis: Blechblasinstrumente verursachen nicht mehr Luftbewegung als ein normales Sprechen, durch die Rohrlänge der Instrumente ist auch gewährleistet, dass sich die Feuchtigkeit des Atems am Instrument niederschlägt. Faktisch hat eine Trompete im Blick aufs Ausatmen den Effekt einer gut sitzenden OP-Maske – die Tröpfchen werden aufgehalten (Rohrlänge ist 134 cm), die Aerosole werden gebremst.