Am 1. Dezember 2019 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahl sind genügend Wahlvorschläge entscheidend. Wer bis zum 25. Oktober 2019 um 18 Uhr zur Wahl vorgeschlagen wird oder sich selbst zur Wahl meldet, kann auf die Kandidatenliste aufgenommen werden. Interessierte für den Kirchengemeinderat sind herzlich eingeladen, sich ein Bild vom KGR-Sitzungsgeschehen zu machen, indem sie einen der Pfarrer ansprechen oder eine der nächsten Sitzungen besuchen. Kirchengemeinderäte übernehmen Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche und legen folgendes Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen der Kirchengemeinde angehören und am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer einen Nebenwohnsitz hat (z.B. der Heimatort) kann auch dort wählen, muss dies rechtzeitig vor der Wahl im Pfarrbüro mitteilen.
Wie auch in den vergangenen Wahlen erhalten die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung auch schon die kompletten Wahlunterlagen, so dass keine Briefwahl beantragt werden muss.