Aktuelle Hygienevereinbarungen

Unsere Hygienevorgaben reagieren auf die Vorschriften des Landes Baden-Württemberg und die Erlasse des Evangelischen Oberkirchenrates. Sie sind jeweils abhängig von der aktuellen „Warn-Stufe“ des Landes Baden-Württemberg und vom momentanen Inzidenzwert des Landkreises Tübingen.

Singen Ja – aber mit Maske!                         (Stand: November 21)

Die Zeiten, in denen die Gemeinde schweigen musste, sind zum Glück vorbei! In den Gottesdiensten und auch in den Versammlungen im Gemeindehaus darf wieder gesungen werden. Allerdings gilt weiterhin durchgängig die Pflicht zum Masken-Tragen in geschlossenen Räumen.
Ausnahmen machen wir bei kleinen Besucherzahlen (bis 50 Personen) – denn dann ist unsere Kirche mit ihrem großen Luftvolumen vergleichbar zu einer Veranstaltung im Freien.

Im Freien sind die Regelungen freier als in der Kirche. Wie in der Außen-Gastronomie dürfen dort die Masken abgenommen werden. Das gilt auch für das Singen – unter Einhaltung des Mindestabstands. Denn auch im Freien kann es über Berührungen, Anhusten oder eine „feuchte Aussprache“ 😉 zu Ansteckungen kommen, Aerosole stellen wegen der durchgängigen Lüftung jedoch keine Gefahr dar.

Chorgesang (ohne Masken) ist in der Kirche ebenfalls wieder möglich. Allerdings unter Wahrung eines Mindestabstands von 2 Metern zwischen den Sängern und zum Dirigenten.

Kirche

1.  Wir bleiben mit Krankheitssymptomen zuhause

2.  Wir achten auf den Mindestabstand

  • Wer nicht zusammengehört, hält Abstand zueinander,
    auch schon vor der Kirche
  • Ein- und Ausgänge werden nur als „Einbahnstraße“ genutzt
  • Jede zweite Bankreihe ist gesperrt, die nutzbaren Plätze in den
    anderen Reihen sind markiert
  • Freie Bankreihen belegen wir zunächst in der Mitte, dann erst an den Außenplätzen

3.  Wir vermeiden Aerosol-Infektionen

  • In der Kirche muss durchgängig ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
  • Wir singen mit Maske
  • Die Fenster und Türen der Kirche werden während des Gottesdienstes
    mehrfach für einen Luftaustausch geöffnet

4.  Wir vermeiden Berührungs-Infektionen

  • Der Handschlag wird ersetzt durch ein Lächeln
  • Die Türen stehen offen, müssen nicht angefasst werden
  • Wenn Sie den Handlauf der Emporentreppe nutzen wollen,
    bitten wir Sie um eine vorige Hand-Desinfektion
  • Lassen Sie die Liederbücher bitte am Platz liegen

Stand: November 2021

Sonderregelung bei Geschlossener Gesellschaft

Hochzeitsfeiern und andere private Versammlungen sind inzwischen wieder ohne größere Einschränkungen möglich – vorausgesetzt, die 3G-Pflicht wird eingehalten.
Bei Trauungen kann diese Regelung aufgegriffen werden: Wer nachweislich geimpft, genesen oder frisch getestet ist, kann auch in der Kirche eng beieinander sitzen.
Dennoch: die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt aufgrund der rechtlichen Vorgaben bestehen – auch wenn anschließend im Festsaal gemeinsam gegessen und getrunken wird.

Gemeindehaus

Wir bleiben mit Krankheitssymptomen zuhause

Zutritt nur für die 3Gs

Gemeindehaus-Veranstaltungen fallen unter die allgemeinen Regelungen für Versammlungen in geschlossenen Räumen:
Man muss geimpft, genesen oder frisch getestet sein. (Alarmstufe: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)

Mindest-Abstände müssen wegen der 3G/2G-Vorgabe nicht mehr eingehalten werden, es gilt jedoch eine allgemeine Maskenpflicht, solange man im Gebäude ist.
Ausnahmen gibt es nur fürs Essen und Trinken.

Wir vermeiden Berührungsinfektionen

  • Der Handschlag wird ersetzt durch ein Lächeln
  • Wenn es etwas zu essen oder zu trinken gibt, gelten die jeweiligen Hygiene-Regeln der Gastronomie

Wir vermeiden Aerosolinfektionen

  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet
  • Wir tragen einen Mund-Nase-Schutz und verzichten auf körperlich anstren­gende Tätigkeiten

Hier finden Sie das detaillierte Hygienekonzept des Gemeindehauses

Diverse Einzelregelungen

Verantwortung

Die Hygienebestimmungen der Kirchengemeinde werden durch den Kirchengemeinderat verabschiedet und verantwortet.
Situative Einzelfragen zu den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen verantwortet der jeweils zuständige Pfarrer (vgl. die Bereichsaufteilungen der Pfarrämter), bzw. die Diakonin.

Bei privaten Veranstaltungen im Gemeindehaus (Bsp: Ständerling nach einer Trauung) liegt die Verantwortung nicht bei der Kirchengemeinde, sondern bei den Mietern. In der Regeln muss für solche Veranstaltungen ein eigenes Hygienekonzept mit der Gemeinde Gomaringen abgestimmt werden.

Bestattungen

Der gottesdienstliche Teil einer Trauerfeier folgt den allgemeinen Vorgaben für Gottesdienste. Die Besucherzahl ist nur durch die Größe des Gebäudes begrenzt, es gelten die Hygieneregelungen für unsere Kirche.
Auf dem Friedhof sind die jeweiligen Regelungen der Landesregierung zu beachten. Aktuell gibt es keine Personenbegrenzungen – wobei auch im Freien die AHA-Regeln zu beachten sind. Masken müssen im Freien nur getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Musiker

Laut allgemeinem Erlass des Kultusministeriums ist „beim Musizieren, vor allem beim Einsatz von Blasinstrumenten, dem Infektionsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen“. Dazu ein Hinweis: Blechblasinstrumente verursachen nicht mehr Luftbewegung als ein normales Sprechen, durch die Rohrlänge der Instrumente ist auch gewährleistet, dass sich die Feuchtigkeit des Atems am Instrument niederschlägt. Faktisch hat eine Trompete im Blick aufs Ausatmen den Effekt einer gut sitzenden OP-Maske – die Tröpfchen werden aufgehalten (Rohrlänge ist 134 cm), die Aerosole werden gebremst.